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Einverständniserklärung
Hiermit erkläre ich mich / erklären wir unser Einverständnis, dass unser Sohn/unsere Tochter Name, Vorname: __________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________ Straße; Wohnort: __________________________________________________
an den Schießveranstaltungen( sowohl am Training als auch an den Wettkämpfen) des Schützenvereins Flettmar von 1892 e. V. unter der Aufsicht der Jugendbetreuer mit Wirkung vom
Beginn (Tag, Monat, Jahr)
O Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind unter 14 Jahren mit Luft-, Federdruck- oder CO2-Waffen unter Aufsicht den Schießsport betreiben darf. *)
O Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind im Alter von 14 und 15 Jahren mit Kleinkaliberwaffen(Kaliber .22 lfB) unter Aufsicht Schießsport betreiben darf. *)
Diese Erklärung gilt solange, bis ich sie widerrufe/wir sie widerrufen
Wichtige Hinweise für die Aufsichtsperson/Schießsportleiter:
Meine Tochter/Sohn leidet unter folgenden Krankheiten:
Meine Tochter/Sohn nimmt folgende Medikamente:
_______________________ __________________________________________ Flettmar, den Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
*) Zutreffendes bitte ankreuzen
Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen wird auf die Rückseite dieser Erklärung verwiesen.
Auszugsweise Abschrift aus dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
(1)
(2)
(3) Unter Obhut Verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (...),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht wird. ...
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